KFZ Schadenbewertung

Jeder unverschuldet durch einen Unfall Geschädigte hat das Recht, einen KFZ Gutachter seines Vertrauens zu beauftragen, um den vorliegenden Schaden aufnehmen und dokumentieren zu lassen.

Einzige Ausnahme ist die Schädigung im Rahmen eines sogenannten Bagatellschadens.( ca 750 € ) Hierbei besteht für die gegnerische Haftpflichtversicherung keine Verpflichtung, die Kosten für ein Gutachten zu erstatten.

Ein Gutachten ist jedoch meistens unentbehrlich, um die Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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